Gebetsteppich im Linienbus: Busfahrer beten in Österreich, der Schweiz und Deutschland

Drei Länder, drei Fälle und eine gemeinsame Frage: Dürfen Busfahrer während ihrer Arbeitszeit öffentlich beten? In St. Pölten und Stäfa blieb der Fahrplan laut den Berichten unbeeinträchtigt. In Bayern führte ein Gebet zu einer Verzögerung.

Von Hans-Ueli Läppli

In der Schweiz betete ein Buschauffeur mitten am Tag auf einem Gebetsteppich neben seinem Fahrzeug. Wenige Monate später wurden ähnliche Szenen aus Österreich und Deutschland bekannt. Während der Chauffeur in Stäfa seine planmäßige Standzeit nutzte, betete ein Busfahrer in St. Pölten vor der Abfahrt. In Bayern unterbrach ein Lenker seine Fahrt, sodass die Passagiere mehrere Minuten warten mussten.

Der Schweizer Chauffeur der Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland VZO betete an der Endhaltestelle Frohberg in Stäfa auf einem Gebetsteppich neben seinem Bus. 

Die VZO erklärten, dass weder die Pünktlichkeit noch der Fahrbetrieb beeinträchtigt worden seien. Auch sei niemand gefährdet worden. Das Unternehmen respektiere die Religionsfreiheit, bat den Chauffeur nach der öffentlichen Aufmerksamkeit aber, künftig diskreter zu beten und dafür nach Möglichkeit die vorgesehenen Pausenräume zu nutzen. Ein generelles Verbot religiöser Praxis wurde nicht ausgesprochen.

Österreich: Gebet vor der Abfahrt

In St. Pölten ließ ein Busfahrer frühmorgens bereits Fahrgäste einsteigen, obwohl er noch Pause hatte.

Er trug keine Schuhe und fragte die Passagiere, ob er sein Gebet beenden dürfe. Anschließend rollte er neben der Fahrerkabine seinen Gebetsteppich aus, richtete ihn nach Osten und betete. Danach packte er die Matte zusammen, zog seine Schuhe an und fuhr pünktlich ab.

Die Betreiber Dr. Richard Niederösterreich und Postbus verwiesen auf die Religionsfreiheit ihrer Mitarbeiter. Nach Angaben von Dr.-Richard-Geschäftsführer Michael Weissmann befand sich der Lenker noch in seiner Pause. Der Bus sei betrieblich noch nicht für den Fahrgastverkehr freigegeben gewesen. Eine Dienstpflichtverletzung liege demnach nicht vor.

Die Verkehrsbetriebe betonten jedoch, dass der laufende Betrieb nicht für religiöse Handlungen unterbrochen werden dürfe. Bei Dr. Richard wurden die Fahrer auf Anregung des Betriebsrats gebeten, ihre Gebete möglichst still im Aufenthaltsraum zu verrichten. Ein verbindliches Verbot gebe es nicht. Beschwerden von Fahrgästen über religiöse Praktiken des Personals seien bislang ebenfalls nicht eingegangen.

Deutschland: Fahrgäste warten auf die Weiterfahrt

In Ergolding bei Landshut hielt ein Fahrer der Stadtwerke Landshut am 30. Juni seine Fahrt auf der Linie 612 an, um zu beten. Die Weiterfahrt verzögerte sich um mehrere Minuten.

Erste Medienberichte vermittelten den Eindruck, der Fahrer habe in einem voll besetzten Bus einen Gebetsteppich ausgebreitet. Die Stadtwerke korrigierten diese Darstellung gegenüber dem "Münchner Merkur". Der Mann habe ohne Teppich still in einer leeren Sitzreihe gebetet. An Bord seien drei Fahrgäste gewesen.

Die Fahrt wurde dennoch unterbrochen, und die Passagiere mussten warten. Die Stadtwerke erklärten, dass die Religionsfreiheit selbstverständlich gelte. Während des laufenden Linienbetriebs müssten die Fahrer aber ihre dienstlichen Aufgaben erfüllen. Private Angelegenheiten dürften den Betrieb nicht beeinträchtigen.

Die Ereignisse in der Schweiz, Österreich und Deutschland zeigen, wie unterschiedlich religiöse Praxis im öffentlichen Verkehr bewertet wird. Dabei kommt es vor allem darauf an, ob ein Fahrer seine Pause nutzt oder seine Arbeit unterbricht.

Religionsfreiheit schützt auch Mitarbeiter im öffentlichen Verkehr. Sie gibt einem Busfahrer allerdings kein pauschales Recht, seine Fahrt nach eigenem Ermessen zu unterbrechen. Während einer regulären Pause kann er grundsätzlich selbst entscheiden, ob er betet, isst oder spazieren geht. Im aktiven Dienst muss er seine Aufgaben erfüllen.

Verkehrsbetriebe brauchen deshalb klare Regeln für Pausen und den laufenden Betrieb. Diese müssen für alle Mitarbeiter gelten, unabhängig von ihrer Religion. Pünktlichkeit und Sicherheit dürfen nicht darunter leiden, dass private Aktivitäten in die Dienstzeit fallen.

Der Chauffeur in Stäfa betete während einer planmäßigen Standzeit, ohne dass der Fahrplan beeinträchtigt wurde. Auch in St. Pölten fuhr der Bus pünktlich ab. In Bayern mussten die Passagiere dagegen länger warten. Dass der österreichische Fahrer bewusst provozieren wollte, ist nicht belegt.

Ein Gebet während der Pause ist grundsätzlich Privatsache. Wer hingegen eine Linienfahrt unterbricht, muss sich an den geltenden Dienstpflichten messen lassen. Für die Fahrgäste zählt, dass der Bus sicher und pünktlich ans Ziel kommt.

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