Hamburg: Nord-Stream-Prozess wird nicht eingestellt

Wie mehrere Pressepublikationen übereinstimmend berichten, hat die verantwortliche Richterin des Staatsschutzsenats am Hanseatischen Oberlandesgericht einem entsprechenden Antrag der Verteidigung nicht stattgegeben. Die Verteidigung des für die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines Tatverdächtigen hatte argumentiert, dass der Ukrainer Sergei Kusnezow in seiner Verteidigung gehemmt sei und deshalb das Verfahren eingestellt werden müsse. Als früherer Offizier der ukrainischen Streitkräfte sei er nicht berechtigt, militärische Geheimnisse preiszugeben.
Das sah die Richterin des Hamburger Gerichts nicht so. Sergei Kusnezow unterliegt ihrer Ansicht nach keinerlei Einschränkungen hinsichtlich seiner Verteidigung. Das Hanseatische Oberlandesgericht lehnte demnach den Antrag der Verteidigung vom 14. Oktober 2026 ab. Der Prozess um die Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines geht weiter.
Das Hamburger Abendblatt berichtet zu den Details der Verhandlung, die am Dienstag vormittag stattfindet. Die Verteidiger hatten argumentiert, dass Sergei Kusnezow keine Aussagegenehmigung von Seiten der Ukraine erhalten habe. Dies stelle ein absolutes Verfahrenshindernis da, meinte Kusnezows Anwalt Jes Meyer-Lohkamp.
Der Vertreter des Generalbundesanwalts, Stefan Schmidt, hielt heute dagegen. Das Gericht sei nicht verpflichtet, dem Einstellungsantrag nachzukommen. Denn ein Verfahrenshindernis liege nicht vor, sagte Schmidt dem Hamburger Abendblatt zufolge. Es sei ohnehin fraglich, ob Kusnezows ehemalige Dienstvorgesetzte überhaupt für die Erteilung oder Versagung einer Aussagegenehmigung zuständig seien.
Bei der heutigen Sitzung kam auch die ukrainische Armeeführung zu Wort. Richterin Anne Meier-Göring verlas zu Beginn mehrere Dokumente zur Beweisaufnahme. Eines war ein Schreiben des früheren Vorgesetzten von Sergei Kusnezow. Demnach untersagt die ukrainische Armee Kusnezow, Informationen über Einsatz der ukrainischen Spezialeinsatzkräfte (bei denen er gedient hatte) preiszugeben.
Kusnezows ehemaliger Vorgesetzter argumentierte auch mit angeblichen Völkerrechtsverbrechen Russlands, die aus seiner Sicht offenbar die Zerstörung der Pipelines rechtfertigten. Eine Aussage, ob sein früherer Untergebener an der Sprengung der Pipelines beteiligt war, machte er nicht.
Der Vertreter des Generalbundesanwalts zog die Aussagen des ukrainischen Offiziers zur Verteidigung von Kusnezow in Zweifel und äußerte den Verdacht, diese könnten von Hintermännern stammen, die selbst in den Anschlag verstrickt seien. Diese Zweifel teilte auch die vorsitzende Richterin. Das Schreiben käme nicht vom ukrainischen Verteidigungsministerium selbst. Ihre Entscheidung:
"Nach deutschem Recht ist der Angeklagte nicht in seinem Recht in der Verteidigung eingeschränkt."
Es bestehe zwar ein gewisses Dilemma, auf das die Verteidigung hingewiesen habe, aber dies könne nur durch den Angeklagten selbst beseitigt werden.
Seit dem 14. Oktober 2026 läuft vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht der Prozess gegen Sergei Kusnezow. Die Anklage legt ihm Mittäterschaft an einem Kriegsverbrechen des Angriffs gegen zivile Objekte, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, die Zerstörung von Bauwerken und die Störung öffentlicher Betriebe zur Last. Der Prozess wird am 4. November fortgesetzt und soll noch mindestens bis zum Februar 2027 andauern.
Der Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee hatte am 26. September 2022 stattgefunden. Kusnezow gilt laut Anklage als der Drahtzieher der Tat.
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